Reiseversicherung
Ihr Schutz vor und während der Reise
Egal ob Sie Ihre Reise nicht antreten können, Ihr Reisegepäck abhanden kommt, Sie sich medizinisch auf Reisen behandeln lassen oder sogar die Reise abbrechen müssen. Mit einer ERGO-Reiseversicherung können Sie einzelne oder gleich alle genannten Risiken zusammen absichern.
Hier finden Sie Ihre Versicherung
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Rundum-Sorglos Paket
Folgende Leistungen sind u.a. in der Reiserücktritts-/Reiseabbruchversicherung versichert:
- Stornierung: Erstattung der vertraglich geschuldeten Stornokosten, wenn die Reise aus einem versicherten Grund stornieren werden muss.
- Verspäteter Reiseantritt: Erstattung der nachgewiesenen Mehrkosten der Hinreise und der nicht genutzten Reiseleistungen abzüglich der Hinreisekosten aus einem versicherten Grund.
- Mietfahrzeugkosten vor der Reise: Kostenerstattung für ein Mietfahrzeug oder zusätzliche Reisekosten, wenn das Kraftfahrzeug, das auf der Reise genutzt werden soll, maximal einen Tag vor Reiseantritt wegen einer Panne oder eines Unfalls fahruntauglich wird und die Reise deshalb verspätet angetreten wird.
- Zusätzliche Rückreisekosten: Erstattung der nicht genutzten Reiseleistungen vor Ort und von zusätzlichen Rückreisekosten, wenn die Reise aus einem der oben genannten versicherten Gründe abbrechen müssen.
- Nicht genutzte Reiseleistungen: Erstattung der nicht genutzten Reiseleistungen, wenn die Reise aufgrund eines stationären Aufenthalts (bspw. wegen eines Unfalls oder einer unerwarteten schweren Erkrankung auf der Reise) unterbrochen werden muss
- Mietfahrzeugkosten während der Reise: Kostenerstattung für ein Mietfahrzeug oder zusätzliche Reisekosten, wenn das genutzte Kraftfahrzeug wegen einer Panne oder eines Unfalls auf der Reise fahruntauglich wird und die Reise deshalb nicht planmäßig fortgesetzt werden kann.
Folgende Leistungen sind u.a. in der Auslandskrankenreiseversicherung versichert:
- Medizinische Heilbehandlung: medizinisch notwendige ambulante oder stationäre Heilbehandlungen einschließlich Operationen und Arznei-, Heil- und Verbandsmittel.
- Zahnbehandlung: schmerzstillende Zahnbehandlungen.
- Schwangerschaftskomplikationen: ärztliche Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen.
- Hilfsmittel: Hilfsmittel (z.B. Gehhilfen, Miete eines Rollstuhls), die während der Reise erstmals notwendig werden.
- Krankenrücktransport: den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransport und die Gepäckrückholung an Ihren Wohnort.
- Notrufzentrale: Unsere Notrufzentrale erbringt im 24Stunden-Service Beistandsleistungen bei medizinischen Notfällen wie z.B.:
> Organisation des Krankenbesuchs einer Ihnen nahestehenden Person (einschließlich Kostenübernahme)
> Kostenübernahmegarantie bis zu € 15.000,- gegenüber dem Krankenhaus
> Rückholung von Kindern oder Organisation der Reise einer nahestehenden Person an den Aufenthaltsort und zurück an den Wohnort (einschließlich Kostenübernahme).
Folgende Leistungen sind u.a. in der Gepäckreiseversicherung versichert:
- Beschädigung oder Verlust: Erstattung des Zeitwerts bzw. der Reparaturkosten, wenn mitgeführtes Reisegepäck während der Reise abhanden kommt oder beschädigt wird z.B. durch Straftat eines Dritten oder durch ein Elementarereignisse (Überschwemmung, Lawine, Erdbeben etc.).
- Verlorenes Gepäck: Erstattung des Zeitwerts bzw. der Reparaturkosten, wenn aufgegebenes Reisegepäck beschädigt wird oder abhanden kommt, während es sich im Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens befindet.
- Ersatzkäufe: Erstattung notwendiger Ersatzkäufe bei verspätet ausgeliefertem Reisegepäck bis zu € 250,- pro Person.
- Unerwartete schwere Ersterkrankung oder Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung, die in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss nicht behandelt wurde
- Schwere Unfallverletzung
- Tod
- Unerwarteter Termin zur Spende oder zum Empfang eines Organs
- Impfunverträglichkeit
- Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, Wasserrohrbruch oder Elementarereignisse
- Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund betriebsbedingter Kündigung
Für eine Reise ab € 13 oder als Jahresprämie ab € 17
Was ist versichert?
Sie haben Ihre Reise mit einer bei uns abgeschlossenen Einmal- oder Jahres-Versicherung mit Reiserücktritts-Versicherung (Stornokosten- und/oder Reiseabbruch-Versicherung) abgesichert? Mit dem Ergänzungsschutz Covid-19 besteht in allen Sparten dieser Hauptversicherung Versicherungsschutz trotz einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes aufgrund von Covid-19. Zudem haben Sie in der Stornokosten- und/oder Reiseabbruch-Versicherung Ihrer Hauptversicherung Versicherungsschutz in diesen Fällen:
- > Erkrankung oder Tod aufgrund von Covid-19
- > Persönliche und individuell von einer Behörde angeordnete Quarantänemaßnahme
- > Persönliche und individuelle Verweigerung der Beförderung durch berechtigte Dritte
- > Persönliche und individuelle Verweigerung der Einreise durch berechtigte Dritte
- > Zusätzliche Unterkunftskosten aufgrund einer persönlichen und individuell angeordneten Quarantänemaßnahme
Für wen ist die Versicherung geeignet?
Für bis zu 9 Personen, die zusammen verreisen, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis und Alter.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um den Versicherungsschutz abzuschließen?
Sie müssen bereits eine Reiseversicherung der ERGO Reiseversicherung abgeschlossen haben. Diese Reiseversicherung muss eine Reiserücktritts- oder eine Reiseabbruchversicherung enthalten. Eine reine Auslandskrankenversicherung genügt nicht. Die bereits existierende Reiseversicherung darf nicht bei einem Fremdversicherer abgeschlossen worden sein.
Welche Regeln gibt es noch?
Wichtig für Inhaber einer ERGO Jahresreiseversicherung. Sie können den Ergänzungs-Schutz Covid-19 nur für jeweils eine Reise abschließen. Sofern Sie mehrere Reisen im Jahr unternehmen, die alle mit dem Ergänzungs-Schutz Covid-19 abgesichert sein sollen, müssen Sie für jede Reise einzeln den Ergänzungs-Schutz abschließen. Bitte beachten Sie hier die Abschlussfrist!
Was muss bei der Wahl der Selbstbeteiligung beachtet werden?
Bei der Wahl des Tarifs (mit oder ohne Selbstbeteiligung) ist die Hauptversicherung ausschlaggebend. Beispiel: Ist in der Hauptversicherung, zu der der Ergänzungs-Schutz Covid-19 abgeschlossen wird, keine Selbstbeteiligung vereinbart, ist auch der Ergänzungstarif Covid-19 ohne Selbstbeteiligung zu wählen. Die Höhe der Selbstbeteiligung richtet sich nach den Regelungen der Hauptversicherung.
Ist der Geltungsbereich eingeschränkt?
Nein, die Versicherung gilt weltweit.
Wie hoch ist die Versicherungssumme?
Die Versicherungssumme entspricht dem in Ihrer Hauptversicherung versicherten Reisepreis.
Welche Fristen müssen bei Abschluss beachtet werden?
Sofort bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt. Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, möglich.
Es besteht Wahlrecht hinsichtlich der Selbstbeteiligung. Bei Tarifen mit Selbstbeteiligung finden folgende Selbstbeteiligungen Anwendung:
- > Reiserücktritts/Reiseabbruchversicherung je Versicherungsfall: 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 € je Person
- > Reiseabbruchversicherung je Versicherungsfall: 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 € je Person.
- > Reisekrankenversicherung: 100 € je Versicherungsfall bei Heilbehandlungskosten im Ausland.
- > Reisegepäckversicherung: 100 € je Versicherungsfall
Versicherungsdauer und versicherte Reisen
- > Versicherungsschutz besteht für maximal 45 Tage je Reise. Bei einer längeren Reisedauer endet der Versicherungsschutz nach den ersten 45 Tagen der Reise.
- > Dies gilt nicht für die Reiserücktritts- und die Reiseabbruchversicherung: In der Reiserücktritts-Versicherungbesteht Versicherungsschutz unabhängig von der Reisedauer. In der Reiseabbruch-Versicherung haben Sie für die gesamte Dauer der Reise Versicherungsschutz, maximal jedoch ein Jahr.
- > Versichert sind alle Urlaubs- und Geschäftsreisen (einschließlich Tagesreisen), die Sie weltweit unternehmen.
- > Hauptberufliche Außendiensttätigkeit sowie Gänge und Fahrten zwischen Ihrem Wohnsitz und Ihrer Arbeitsstätte sind nicht versichert.
- > Innerhalb des Landes, in dem die versicherte Person einen gewöhnlichen Aufenthalt bzw. Ihre Arbeitsstätte hat, sind jedoch nur die Reisen versichert, bei denen die Entfernung zwischen Wohnort bzw. Arbeitsstätte und dem Zielort mehr als 50 Kilometer beträgt oder die Reise mindestens eine Übernachtung beinhaltet.
Reiserücktrittsversicherung
- Unerwartete schwere Ersterkrankung oder Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung, die in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss nicht behandelt wurde
- Schwere Unfallverletzung
- Tod
- Unerwarteter Termin zur Spende oder zum Empfang eines Organs
- Impfunverträglichkeit
- Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, Wasserrohrbruch oder Elementarereignisse
- Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund betriebsbedingter Kündigung
- Stornierung Erstattung der vertraglich geschuldeten Stornokosten, wenn die Reise aus einem versicherten Grund stornieren werden muss.
- Verspäteter Reiseantritt Erstattung der nachgewiesenen Mehrkosten der Hinreise und der nicht genutzten Reiseleistungen abzüglich der Hinreisekosten aus einem versicherten Grund.
- Mietfahrzeugkosten vor der Reise Kostenerstattung für ein Mietfahrzeug oder zusätzliche Reisekosten, wenn das Kraftfahrzeug, das auf der Reise genutzt werden soll, maximal einen Tag vor Reiseantritt wegen einer Panne oder eines Unfalls fahruntauglich wird und die Reise deshalb verspätet angetreten wird.
- Zusätzliche Rückreisekosten Erstattung der nicht genutzten Reiseleistungen vor Ort und von zusätzlichen Rückreisekosten, wenn die Reise aus einem der oben genannten versicherten Gründe abbrechen müssen.
- Nicht genutzte Reiseleistungen Erstattung der nicht genutzten Reiseleistungen, wenn die Reise aufgrund eines stationären Aufenthalts (bspw. wegen eines Unfalls oder einer unerwarteten schweren Erkrankung auf der Reise) unterbrochen werden muss
- Mietfahrzeugkosten während der Reise Kostenerstattung für ein Mietfahrzeug oder zusätzliche Reisekosten, wenn das genutzte Kraftfahrzeug wegen einer Panne oder eines Unfalls auf der Reise fahruntauglich wird und die Reise deshalb nicht planmäßig fortgesetzt werden kann.
für eine Reise ab € 13 oder als Jahresprämie ab € 17
Was ist versichert?
Sie haben Ihre Reise mit einer bei uns abgeschlossenen Einmal- oder Jahres-Versicherung mit Reiserücktritts-Versicherung (Stornokosten- und/oder Reiseabbruch-Versicherung) abgesichert? Mit dem Ergänzungsschutz Covid-19 besteht in allen Sparten dieser Hauptversicherung Versicherungsschutz trotz einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes aufgrund von Covid-19. Zudem haben Sie in der Stornokosten- und/oder Reiseabbruch-Versicherung Ihrer Hauptversicherung Versicherungsschutz in diesen Fällen:
- > Erkrankung oder Tod aufgrund von Covid-19
- > Persönliche und individuell von einer Behörde angeordnete Quarantänemaßnahme
- > Persönliche und individuelle Verweigerung der Beförderung durch berechtigte Dritte
- > Persönliche und individuelle Verweigerung der Einreise durch berechtigte Dritte
- > Zusätzliche Unterkunftskosten aufgrund einer persönlichen und individuell angeordneten Quarantänemaßnahme
Für wen ist die Versicherung geeignet?
Für bis zu 9 Personen, die zusammen verreisen, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis und Alter.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um den Versicherungsschutz abzuschließen?
Sie müssen bereits eine Reiseversicherung der ERGO Reiseversicherung abgeschlossen haben. Diese Reiseversicherung muss eine Reiserücktritts- oder eine Reiseabbruchversicherung enthalten. Eine reine Auslandskrankenversicherung genügt nicht. Die bereits existierende Reiseversicherung darf nicht bei einem Fremdversicherer abgeschlossen worden sein.
Welche Regeln gibt es noch?
Wichtig für Inhaber einer ERGO Jahresreiseversicherung. Sie können den Ergänzungs-Schutz Covid-19 nur für jeweils eine Reise abschließen. Sofern Sie mehrere Reisen im Jahr unternehmen, die alle mit dem Ergänzungs-Schutz Covid-19 abgesichert sein sollen, müssen Sie für jede Reise einzeln den Ergänzungs-Schutz abschließen. Bitte beachten Sie hier die Abschlussfrist!
Was muss bei der Wahl der Selbstbeteiligung beachtet werden?
Bei der Wahl des Tarifs (mit oder ohne Selbstbeteiligung) ist die Hauptversicherung ausschlaggebend. Beispiel: Ist in der Hauptversicherung, zu der der Ergänzungs-Schutz Covid-19 abgeschlossen wird, keine Selbstbeteiligung vereinbart, ist auch der Ergänzungstarif Covid-19 ohne Selbstbeteiligung zu wählen. Die Höhe der Selbstbeteiligung richtet sich nach den Regelungen der Hauptversicherung.
Ist der Geltungsbereich eingeschränkt?
Nein, die Versicherung gilt weltweit.
Wie hoch ist die Versicherungssumme?
Die Versicherungssumme entspricht dem in Ihrer Hauptversicherung versicherten Reisepreis
Welche Fristen müssen bei Abschluss beachtet werden?
Sofort bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt. Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, möglich.
Auslandskrankenversicherung
- Medizinische Heilbehandlung: medizinisch notwendige ambulante oder stationäre Heilbehandlungen einschließlich Operationen und Arznei-, Heil- und Verbandsmittel.
- Zahnbehandlung: schmerzstillende Zahnbehandlungen.
- Schwangerschaftskomplikationen: ärztliche Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen.
- Hilfsmittel: Hilfsmittel (z.B. Gehhilfen, Miete eines Rollstuhls), die während der Reise erstmals notwendig werden.
- Krankenrücktransport: den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransport und die Gepäckrückholung an Ihren Wohnort.
- Notrufzentrale: Unsere Notrufzentrale erbringt im 24Stunden-Service Beistandsleistungen bei medizinischen Notfällen wie z.B.:
> Organisation des Krankenbesuchs einer Ihnen nahestehenden Person (einschließlich Kostenübernahme)
> Kostenübernahmegarantie bis zu € 15.000,- gegenüber dem Krankenhaus
> Rückholung von Kindern oder Organisation der Reise einer nahestehenden Person an den Aufenthaltsort und zurück an den Wohnort (einschließlich Kostenübernahme).
Wahlmöglichkeit hinsichtlich Selbstbeteiligung
Bei Tarifen mit Selbstbeteiligung beträgt Ihre Selbstbeteiligung 100 EUR je versicherten Fall.
Versicherungssumme und Abschlussfrist
- Den Jahres-Krankenschutz für die Auslandsreise können Sie jederzeit vor Antritt Ihrer Reise abschließen.
- Die Versicherungssumme ist unbegrenzt.